DSGVO

DSGVOPersonenbezogene Daten sind besonders schutzbedürftig. Aus diesem Grund gilt ab dem 25.05.2018 in der ganzen europäischen Union ein einheitliches Datenschutzgesetz. Die Datenschutz-Grundverordnung. Verstehen Sie das Gesetz nicht als bürokratische Schikane, sondern als Möglichkeit den Schutz personenbezogener Daten in Ihrem Unternehmen aktiv zu verbessern. Datenschutz hat in Deutschland schon immer einen hohen Stellenwert. Leider haben sich sehr viele Unternehmen wenig Gedanken zu diesem Thema gemacht, weil die Strafen bei einem Verstoß eher milde und die Prüfungen sehr selten waren. Fordern Sie Ihr unternehmerisches Schicksal nicht heraus. Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung. Sollten Sie gemäß Artikel 37 Abs. 1 der DSGVO einen externen Datenschutzbeauftragten benötigen, sind wir Ihr Ansprechpartner.